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Kinder lachen, Erwachsene helfen – Glienicker Herbstfest 2025

1 € für den  guten Zweck

1 € für den guten Zweck

Das Glienicker Herbstfest am Samstag, 13. September 2025, verbindet Unterhaltung mit sozialem Engagement. Kinder können alle Attraktionen – von der Hüpfburg bis zur Kletterwand – jeweils für 1,00 € nutzen.

Die Einnahmen fließen zu gleichen Teilen in zwei wichtige Projekte:

  • Die Hospiz- und Palliativhilfe Katharinenhaus Reinickendorf e. V. unterstützt schwer kranke Menschen und ihre Familien.
  • Die Evangelische Kirchengemeinde Glienicke/Nordbahn verwendet ihren Anteil für die dringend notwendige Sanierung des historischen Gärtnerhauses auf dem Friedhof.

Mit jeder Nutzung der Attraktionen tragen Kinder und Eltern aktiv dazu bei, den Gemeinsinn in der Region zu stärken. Neben dem sozialen Engagement erwartet die Besucher ein abwechslungsreiches Programm mit Musik und kulinarischen Angeboten.

- Sponsor - Glienicker Herbstfest & Open Air Concert 2025 -

Info-Plan 2024
Symbol: Fussgängerzone
Fußgängerzone
Gegenseitige Rücksichtnahme / Hausrecht des Veranstalters

Das Festgelände ist Fußgängerzone.

Symbol: Leinenpflicht
Leinenpflicht
Gegenseitige Rücksichtnahme / Hausrecht des Veranstalters
Auf dem Festgelände dürfen Hunde nur an der Leine mit geführt werden. Diese Regelung hilft das andere Passanten, Tiere oder auch Sachen auf unserem Fest nicht unnötig gefährdet werden.
Symbol: Fahrrad- und rollerverbot
Fahrrad fahren untersagt
Gegenseitige Rücksichtnahme / Hausrecht des Veranstalters
Auf dem ganzen Festgelände ist das Fahren mit Rädern/Rollern während des Glienicker Herbstfestes untersagt. Bitte haltet euch an diese Regel, damit keine Anfahrunfälle mit Passanten auf unserer Veranstaltung entstehen.
Symbol: Flaschenverbot
Keine Glasflaschen
Gegenseitige Rücksichtnahme / Hausrecht des Veranstalters

Auf dem Festgelände ist das Mitbringen und die Mitnahme und von alkoholischen Getränken in Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen, die aus zerbrechlichem oder hartem Material (Glas, PET, Plastik usw.) bestehen, untersagt.

Symbol: Canabis Verbot
Cannabis Verbot
Gegenseitige Rücksichtnahme / Hausrecht des Veranstalters

Auf dem Festgelände ist der Konsum, die Mitnahme sowie die Weitergabe von Cannabis und anderen Rauschmittel untersagt.

Symbol: Canabis Verbot
Waffen Verbot
Gegenseitige Rücksichtnahme / Hausrecht des Veranstalters

Auf dem Festgelände sind Waffen jeglicher Art verboten.

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