Das Glienicker Herbstfest findet rund um die Kirche statt. (Garten-, Hattwich- & Hauptstraße)
Mit dem ÖPNV erreichst du unser Fest per S-Bahn über den Bahnhof Bln-Hermsdorf oder Bln-Frohnau. Vom Bahnhof Bln-Hermsdorf fährt die Buslinie 806 direkt nach Glienicke /Nb.
Es sind keine Parkplätze in unmittelbarer Nähe des Festes vorhanden. Die Bus-Haltestelle Glienicker Kirche ist für den Zeitraum des Festes ausser Betrieb.Der Zugang zum Open Air Concert am Freitag ist begrenzt und nur mit einer Eintrittskarte möglich. Karten sind im Vorverkauf und an der Abendkasse erhältlich. Die Veranstaltungen am Samstag und Sonntag sind frei zugänglich.
- Sponsor - Glienicker Herbstfest & Open Air Concert 2026 -
Glienicker Herbstfest
Das Straßen- und Gartenfest findet vom Freitag, den 01.09 bis Sonntag, den 03.09.2023 zwischen dem Dorfteich und der Kirche statt. (Garten-, Hattwich- und Hauptstraße)
2023
Fußgängerzone
Gegenseitige Rücksichtnahme / Hausrecht des Veranstalters
Das Festgelände ist Fußgängerzone.
Leinenpflicht
Gegenseitige Rücksichtnahme / Hausrecht des Veranstalters
Auf dem Festgelände dürfen Hunde nur an der Leine mit geführt werden. Diese Regelung hilft das andere Passanten, Tiere oder auch Sachen auf unserem Fest nicht unnötig gefährdet werden.
Fahrrad fahren untersagt
Gegenseitige Rücksichtnahme / Hausrecht des Veranstalters
Auf dem ganzen Festgelände ist das Fahren mit Rädern/Rollern während des Glienicker Herbstfestes untersagt. Bitte haltet euch an diese Regel, damit keine Anfahrunfälle mit Passanten auf unserer Veranstaltung entstehen.
Keine Glasflaschen
Gegenseitige Rücksichtnahme / Hausrecht des Veranstalters
Auf dem Festgelände ist das Mitbringen und die Mitnahme und von alkoholischen Getränken in Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen, die aus zerbrechlichem oder hartem Material (Glas, PET, Plastik usw.) bestehen, untersagt.
Cannabis Verbot
Gegenseitige Rücksichtnahme / Hausrecht des Veranstalters
Auf dem Festgelände ist der Konsum, die Mitnahme sowie die Weitergabe von Cannabis und anderen Rauschmittel untersagt.
Waffen Verbot
Gegenseitige Rücksichtnahme / Hausrecht des Veranstalters
Auf dem Festgelände sind Waffen jeglicher Art verboten.