Feierliche Eröffnung vor der Bühne auf dem Grundstück der E.V. Kirchengemeinde
Der Gewerbeverein lud von 13:00 bis 22:00 Uhr zum traditionellen Glienicker Herbstfest ein. Rund um Dorfteich und Kirche erwarteten den Besuchern ein buntes Programm mit kulinarischen Angeboten, Getränken, Live-Musik und zahlreichen Ständen für Groß und Klein.
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Fußgängerzone
Gegenseitige Rücksichtnahme / Hausrecht des Veranstalters
Das Festgelände ist Fußgängerzone.
Leinenpflicht
Gegenseitige Rücksichtnahme / Hausrecht des Veranstalters
Auf dem Festgelände dürfen Hunde nur an der Leine mit geführt werden. Diese Regelung hilft das andere Passanten, Tiere oder auch Sachen auf unserem Fest nicht unnötig gefährdet werden.
Fahrrad fahren untersagt
Gegenseitige Rücksichtnahme / Hausrecht des Veranstalters
Auf dem ganzen Festgelände ist das Fahren mit Rädern/Rollern während des Glienicker Herbstfestes untersagt. Bitte haltet euch an diese Regel, damit keine Anfahrunfälle mit Passanten auf unserer Veranstaltung entstehen.
Keine Glasflaschen
Gegenseitige Rücksichtnahme / Hausrecht des Veranstalters
Auf dem Festgelände ist das Mitbringen und die Mitnahme und von alkoholischen Getränken in Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen, die aus zerbrechlichem oder hartem Material (Glas, PET, Plastik usw.) bestehen, untersagt.
Cannabis Verbot
Gegenseitige Rücksichtnahme / Hausrecht des Veranstalters
Auf dem Festgelände ist der Konsum, die Mitnahme sowie die Weitergabe von Cannabis und anderen Rauschmittel untersagt.
Waffen Verbot
Gegenseitige Rücksichtnahme / Hausrecht des Veranstalters
Auf dem Festgelände sind Waffen jeglicher Art verboten.